Allgemeine Reisebedingungen

Kreuzfahrten

 
Reisebedingungen und allgemeine Hinweise

Der Reiseveranstalter
ULT S.A.R.L. / UNION LUXEMBOURGEOISE DE TOURISME
B.P. 2602, L-1026 Luxembourg
B0145806 Handelsregister Luxemburg
TVA LU23241132

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der Buchung/Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an und bestätigt dem Veranstalter die Annahme der Reisebedingungen.

2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15% pro Person zu leisten.
2.2. Der Restbetrag ist bis acht Wochen vor Reisebeginn, spätestens jedoch gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3. Bei einer kurzfristigen Anmeldung, d.h. weniger als 60 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4. Aus den Programm- oder Katalog hinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittkosten (siehe 6.) zu belasten.

3. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen liegen nach Bezahlung in der Regel 8 Tage vor Reisebeginn in Ihrem Reisebüro zur Abholung bereit.

4. Leistungen und Nebenabreden
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. aus den darauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen der Reisebedingungen. Vorbehalten sind die Änderung der Kabinennummer, Druckfehler und Zwischenverkauf.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtrouten, Flugzeiten, usw.) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULT CRUISES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ULT CRUISES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.2 Preisänderungen
ULT CRUISES behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung getätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoff- bzw. Kerosinkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Sicherheits-, Flughafen und Einreisegebühren in einem Zielgebiet sowie zusätzlich anfallende Steuern oder einer Änderung der Wechselkurse usw., in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 15% oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ULT CRUISES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich dem Veranstalter gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden, Ersatzteilnehmer
6.1 Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden (siehe 6.2). Der Veranstalter muss dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50 pro gebuchte Person erhoben.

6.2 Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise in einem Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ULT CRUISES. Bei Rücktritt oder Nichtantritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Aufwendungen pauschaliert. Bei Stornierung der Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Die folgenden Stornogebühren pro Person werden dem Kunden in Rechnung gestellt (Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei sind geltend):


AIDA CRUISES (Premium Tarif)
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

AMADEUS Flusskreuzfahrten
Gruppenreisen

A-ROSA FLUSSKREUZFAHRTEN
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

 

AMAWATERWAYS

Gruppenkreuzfahrten

Kreuzfahrten à la carte (außer Ägypten & Afrika Reisen)

AUSTRALIS

Gruppenkreuzfahrten

Kreuzfahrten à la carte

AZAMARA

Kreuzfahrten à la carte

CARNIVAL CRUISE LINE

Kreuzfahrten à la carte

CELEBRITY CRUISES
Kreuzfahrten à la carte

CELESTYAL CRUISES
Kreuzfahrten à la carte

CITY AND SEA TRAVEL (MS ADONIS Nilkreuzfahrt)

COSTA
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

Costa Weltreise oder “Grandes Croisières”

CROISIEUROPE
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

CROISIVOYAGE - Mekong, Wolga, CroisiAfrica
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

CROISIMER
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

 

CUNARD

Kreuzfahrten à la carte (74 Nächte oder weniger)

Kreuzfahrten à la carte (75 Nächte oder mehr)

 

DISNEY CRUISE LINE

Kreuzfahrten à la carte (5 Nächte oder weniger / außerSuites oder Kat. Concierge)

Kreuzfahrten à la carte (6 Nächte oder mehr / außer Suites oder Kat. Concierge)

 

Donau Touristik (MS Primadonna)
Gruppenreisen & Kreuzfahrten à la 

Emerald Cruises

Explora Journeys (Ocean Terrace Suite)

HAPAG-LLOYD CRUISES
Kreuzfahrten à la carte & Gruppenreisen

HURTIGRUTEN
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

IBEROSTAR GRAND AMAZON
Gruppenreisen

 

MSC CRUISES (bis zu 15 Nächte)
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

MSC CRUISES (mehr als 15 Nächte, World cruise ausg.)
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

MSC Cuises (Yacht Club)
Kreuzfahrten à la carte

MSC Cruises: World Cruise 2026 & 2027
Kreuzfahrten à la carte

Nicko Cruises Flusskreuzfahrten
Gruppenreisen
a) Stornierung mit Doppelbelegung:

b) Stornierung bei Einzelbelegung (einzelne Reiseteilnehmer in Doppel- oder Mehrbettkabinen):

Nicko Cruises Hochseekreuzfahrten
Gruppenreisen
a) Stornierung mit Doppelbelegung:

b) Stornierung bei Einzelbelegung (einzelne Reiseteilnehmer in Doppel- oder Mehrbettkabinen):

NORWEGIAN CRUISE LINE
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

OCEANIA CRUISES
Gruppenreisen:
Kreuzfahrten bis 14 Tagen oder weniger

Kreuzfahrten ab 15 Tage oder mehr

PHOENIX REISEN
Gruppenreisen

PONANT
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

Princess Cruises
Kreuzfahrten bis 24 Tagen oder weniger

Kreuzfahrten ab 25 Tage oder mehr

RIVAGES DU MONDE
Gruppenreisen

SILVERSEA (ausgeschlossen sind Weltreisen, Grand Voyages & Nordwest sowie Nordost Passagen)
Kreuzfahrten à la carte

STAR CLIPPERS
Gruppenreisen

Kreuzfahrten à la carte

TUI CRUISES
Gruppenreisen

 

VIVA CRUISES

6.3 Gebührenreglung bei bereits ausgestellten Linienflugtickets
Ist ein Flugticket bereits ausgestellt worden, entstehen unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn 100% Stornogebühren. Diese sind vom Kunden zu ersetzen, da ULT diese Unkosten vollständig zu zahlen hat.

6.4 Ersatzperson
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Ermäßigungen wie z.B. „Frühbucher“ sind nicht garantiert. Für die durch den Eintritt einer Ersatzperson entstehenden Mehrkosten wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50 erhoben. Sollte die Reederei zusätzliche Gebühren verlangen werden diesen an den Kunden weitergegeben (siehe 6.1). Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sind die Reiseunterlagen (Schiffsvoucher, Transfervoucher, Flugticket,usw.) bereits ausgestellt worden, handelt es sich um eine Stornierung und Neubuchung und es fallen die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Storno- und Neubuchungsgebühren an.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
ULT CRUISES ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz größter Sorgfalt durch ein äußeres, unvorhersehbares Ereignis die Vertragserfüllung unmöglich gemacht wird. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen aufzulösen oder eine von ULT CRUISES angebotene Ersatzleistung in Anspruch zu nehmen. Bei der Vertragsauflösung erhält der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Rückzahlung bereits geleisteter Reisepreiszahlungen.

8. Haftung
8.1 Flüge
Soweit ULT CRUISES vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet ULT CRUISES nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von ULT CRUISES zurückzuführen sind. Soweit ULT CRUISES bzw. die jeweilige Reederei die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich die Haftung nach den anwendbaren Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie den internationalen Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in den USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen. Wenn Flüge Leistungsbestandteil der in diesem Katalog aufgeführten Reisen sind, ist ULT CRUISES bzw. die jeweilige Reederei berechtigt, die Flugroute und/oder die Fluggesellschaft und/oder die Flugzeiten zu ändern. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung. Der Reiseveranstalter als Zwischenagent zwischen Kunde und einzelnen Leistungsträgern haftet nicht für deren fehlerhaftes Verhalten.

8.2 Fremdleistungen
ULT CRUISES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge, Hotelaufenthalte und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung ausgeschrieben sind. 

9. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten
Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die übrigen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

10. Gewährleistung
Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so ist die Reiseleitung unverzüglich darüber zu informieren.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Unabhängig von der Mängelanzeige vor Ort müssen etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter ULT CRUISES geltend gemacht werden. Das Ausfüllen des Fragebogens reicht in diesem Falle nicht aus, da der Fragebogen lediglich des Erhalts und der Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie der Motivation der Belegschaft dient. Vertragliche Ansprüche verjähren nach sechs Monaten.

12. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Alle in diesem Katalog angegebenen Hinweise zu den gültigen Einreisebestimmungen gelten für Luxemburger Staatsangehörige. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist verpflichtet darauf hinzuweisen, falls er eine andere als die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittkosten, gehen zu seinen Lasten. Es wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig vor Reisebeginn bei den staatlichen Sanitätsbehörden zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose- u.a. Gesundheitsrisiken einzuholen.

13. Reiseversicherungen
ULT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sowie weitergehender Reiseversicherungen zum Buchungszeitpunkt im Reisebüro.

14. Sonderreglement PäischtCroisière 2025 / 2026
14.1 Allgemeines
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise, Leistungen und Programme zu ändern; das Gleiche gilt bei Änderungen, die durch Druckfehler verursacht sind. Die Reedereien behalten sich Routenänderungen vor, bedingt durch höhere Gewalt, Pandemie Einschränkungen und auf Grund von politischen Ereignissen, dies im Sinne der Sicherheit der Passagiere. Sollte der Kunde in einem solchen Falle seine Reise stornieren, gelten die normalen Stornobedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Angaben, die in Broschüren von Dritten enthalten sind. Er ist auch nicht haftbar, falls der Reisende nicht die benötigten Reisedokumente vorzeigen kann.

14.2 Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson
Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Kunde wird gebeten den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sollte der Kunde durch irgendwelche Umstände gezwungen sein, seine Reise zu stornieren, beträgt die
Stornogebühr 2025:

Stornogebühr 2026:

Ist ein Flugticket bereits ausgestellt worden, entstehen unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn 100% Stornogebühren. Diese sind vom Kunden zu ersetzen, da ULT diese Kosten der Fluglinie in jedem Fall zu erstatten hat.

Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Veranstalter bis 90 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro gebuchte Person erheben. Ab 90 Tage vor Reiseantritt gelten die hier aufgeführten Stornogebühren.

Ersatzperson Siehe 6.4

14.3 Leistungs- und Preisänderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. ULT CRUISES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. ULT CRUISES behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung getätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Sicherheits-, Flughafen- und Einreisegebühren in einem Zielgebiet sowie zusätzlich anfallende Steuern oder einer Änderung der Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 15% oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich dem Veranstalter gegenüber, schriftlich, geltend zu machen. Alle Angaben in diesem Katalog unterliegen zusätzlich den allgemeinen Reisebedingungen von MSC Cruises.

14.4 Haftung:
14.4.1 Flüge
Soweit ULT CRUISES vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet ULT CRUISES nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von ULT CRUISES zurückzuführen sind. Soweit ULT CRUISES die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich die Haftung nach den anwendbaren Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie den internationalen Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in den USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen. Wenn Flüge Leistungsbestandteil der Pfingstkreuzfahrt sind, ist ULT CRUISES berechtigt, die Flugroute und/oder die Fluggesellschaft und/oder die Flugzeiten zu ändern. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung. Der Reiseveranstalter als Zwischenagent zwischen Kunde und einzelnen Leistungsträgern haftet nicht für deren fehlerhaftes Verhalten.

14.4.2 Fremdleistungen
ULT CRUISES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge und Leistungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung ausgeschrieben sind.

15. Zusätzliche Reisebedingungen
Alle Reisen in diesem Katalog unterliegen zusätzlich den allgemeinen Reisebedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des jeweiligen Veranstalters.

16. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse z.B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution und Terrorismus.

17. Gezeiten , Hoch- und Niedrigwasser (höhere Gewalt)
Programmänderungen bedingt durch Wartezeiten an Schleusen, Wasserstände, Gezeiten und andere navigatorische Umstände oder Öffnungszeiten bleiben vorbehalten. Bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser, Brücken- oder Schleusenreparaturen, Motor- oder Antriebsschäden des Schiffes sowie behördlichen Anordnungen behält sich die Reederei das Recht vor, Teilstrecken per Bus zu überbrücken, die Gäste auch auf andere Schiffe umsteigen zu lassen und/oder im äußersten Fall die Reise auch kurzfristig zu stornieren, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt (Wasserstand ist höhere Gewalt).

18. Gerichtsstand und Finanzielle
Absicherung und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters Gerichtsstand: Zuständiger Gerichtsort ist Luxemburg. Alle Angaben (Reiseverlauf/Leistungsumfang/Preise) entsprechen dem Stand bei Drucklegung der Kataloge. Veranstalter: ULT CRUISES Luxemburg. Laut Gesetz vom 14.06.94 verlangt der Gesetzgeber eine Garantie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Diese Garantie wird für ULT CRUISES S.A. durch AMLIN EUROPE MV abgesichert. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen hat der Veranstalter bei der Versicherungsgesellschaft „La Baloise”, eine Versicherung abgeschlossen, welche die finanziellen Folgen der professionellen und zivilen Verantwortlichkeit absichert.