Allgemeine Reisebedingungen

Busreisen

BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.

Z.A. Reckschleed

L-5411 Canach

Tel : +352 35 65 75 - 204

backoffice@ult-bus.lu

TVA : LU33627331

LBR : 3262943


Reisebedingungen und allgemeine Hinweise
Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, die zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisekunden gelten, erstrecken sich auf die Produkte und Pauschalreisen organisiert von Bus-Tours Luxembourg (dem Reiseveranstalter).
Alle Angaben, Beschreibungen und Informationen sowie eventuelle Änderungen, über die die Reiseteilnehmer von ihrem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter direkt informiert werden, sind ebenfalls Bestandteil des Reisevertrags zwischen dem Reiseveranstalter und den Reisekunden. Der Reiseveranstalter ist jedoch nicht verantwortlich für Texte, Beschreibungen, Broschüren und Faltblätter von Dritten wie z. B. Hotelanbietern und/oder lokalen Tourismusorganisationen.

Die Reiseanmeldung durch den Reisekunden ist Bestandteil des Reisevertrags und beinhaltet die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen durch den Reisekunden und die Verpflichtung, diese einzuhalten. Mündliche Absprachen, die nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nichtig. 

1. Anmeldung, Reisebestätigungen und Reisedokumente

Die Buchung einer Reise erfolgt unter der Bedingung, dass die vorgenannten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen angenommen werden.

1.1 Buchung und Zahlungsbedingungen

Die Reiseanmeldung durch den Reisekunden erfolgt schriftlich, entweder über das Internet, per E-Mail oder persönlich bei einem Reisevermittler des Reiseveranstalters. Diese Anmeldung ist für den Reiseveranstalter und den Reiseteilnehmer nach der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter verbindlich. Bei einer Online-Buchung über das Internet ist die Bestätigung des Online-Reisevertrags maßgeblich.

Die Anzahlung, die nach der Anmeldung zu leisten ist, beträgt 30 % des Pauschalpreises der Reise (mind. 25 €). 

Die Rechnung über den Restbetrag wird etwa 1 Monat vor der Abreise verschickt und ist sofort zahlbar, spätestens jedoch vor Übergabe der Reiseunterlagen.

Sämtliche Zahlungen müssen auf eines der Bankkonten erfolgen, die auf der Reisebestätigung vermerkt sind.

Bei Sonderleistungen (Konzerte, Ausstellungen, ...) wird die Anzahlung dem jeweiligen Fall angepasst und auf der Reisebestätigung vermerkt.

Bei einer kurzfristigen Buchung, d. h. weniger als 14 (vierzehn) Tage vor dem Abreisedatum, ist der vollständige Reisepreis sofort fällig.

Anfragen „außerhalb des Kontingents“ (Buchung auf Anfrage) sind möglich und sind bei Bestätigung durch den Leistungserbringer rechtsverbindlich.

Gibt es weitere Teilnehmer, haftet der Kunde, der die Anmeldung vorgenommen hat, gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen der anderen Teilnehmer.

1.2 Schriftliche Bestätigung

1.2.1 Die schriftliche Bestätigung mit Preisangabe und der zu leistenden Zahlungen zusammen mit den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen wird dem Reisekunden nach seiner Anmeldung zugesandt. Der Reisekunde ist verpflichtet, die im Reisevertrag enthaltenen Angaben (z. B. Reisedaten, Schreibweise von Namen etc.) zu überprüfen und dem Reisevermittler sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu den von ihm gemachten Angaben mitzuteilen. Der Reisekunde ist darüber hinaus verpflichtet, die Namen der Teilnehmer gemäß den Angaben im Reisepass oder Personalausweis mitzuteilen. Eine Änderung, die nach der Buchungsbestätigung eingereicht wird, kostet 25€ pro Änderung.

1.2.2. Etwa eine Woche vor Reisebeginn, spätestens jedoch 4 (vier) Tage vor der Reise, erhält jeder Reiseteilnehmer per Post oder E-Mail einen Reiseverlauf mit wichtigen und praktischen Informationen für die Reise. Die Reisebestätigung dient gleichzeitig als Reisedokument. 

2. Reisepreis

2.1 Der Reisepreis umfasst lediglich die Leistungen, die in den Inklusivleistungen ausdrücklich als Bestandteil des Preises für die jeweilige Reise erwähnt werden. Sämtliche nicht inbegriffenen Leistungen können entweder beim Reisevermittler zusätzlich gebucht und bezahlt werden.

2.2 Sofern in den Reiseleistungen keine abweichende Regelung getroffen wurde, beinhaltet der Reisepreis sämtliche Steuern, Abgaben oder Vergütungen sowie eine eventuell zu entrichtende Kurtaxe.

2.3 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise zu überprüfen. Preiserhöhungen, die nicht mehr als 8 (acht) Prozent des Reisegesamtpreises ausmachen, sind möglich, wenn sie eine direkte Folge folgender Änderungen sind:

a) des Preises für die Beförderung von Passagieren aufgrund von Treibstoffkosten, 

b) der Höhe von Steuern oder Abgaben für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von einem Dritten, der nicht direkt an der Durchführung der Reise beteiligt ist, erhoben werden, einschließlich Tourismusgebühren, Landegebühren oder Gebühren für das Ein- und Aussteigen in Häfen und Flughäfen, oder 

c) des Wechselkurses, der zum Zeitpunkt der betreffenden Reise oder des betreffenden Aufenthalts gilt.

2.4 Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn der Reisekunde mindestens 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn in klarer und nachvollziehbarer Weise darüber informiert wird. Das entsprechende Informationsschreiben umfasst die Höhe des Aufschlags, die Begründung dafür sowie die Berechnung des Aufschlags.

2.5 Ermäßigungen für Reisegruppen werden auf ausdrückliche Anfrage gewährt.

2.6 Ermäßigungen für Kinder, sofern sie nicht bereits erwähnt sind, werden auf ausdrücklichen Wunsch ebenfalls gewährt.

3. Leistungen des Reiseveranstalters

3.1  Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, – falls erforderlich – die Leistungen und Preise anzupassen, um die Qualität der Reise zu verbessern, sowie eventuelle Irrtümer, Druckfehler und Berechnungsfehler zu korrigieren. Der Kunde wird über jegliche Änderungen schriftlich informiert.

3.2. Die Leistungen, die Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung sind, in der Leistungsbeschreibung auf der Reisebestätigung aufgeführt. Nebenabreden, Sondervereinbarungen und Sonderwünsche müssen in der Reisebestätigung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten sind sie für den Reiseveranstalter nicht bindend.

4. Rücktritt, Änderung oder Stornierung des Reisevertrags

4.1 Abtretung des Reisevertrags durch den Reisekunden an einen anderen Reiseteilnehmer

4.1.1 Der Kunde hat das Recht, den Reisevertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens 7 (sieben) Tagen vor Reisebeginn schriftlich an den Reiseveranstalter abzutreten, um den Reisevertrag an eine Person abzutreten, die sämtliche Bedingungen erfüllt, die für diesen Reisevertrag gelten. Diese Bearbeitung kostet eine Gebühr von 50€ pro zu ändernden Teilnehmer. 

4.1.2 Der Abtretende und die Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises sowie für etwaige zusätzliche Kosten, Gebühren und sonstige Kosten, die durch diese Abtretung entstehen. Diese Beträge sind an den Reiseveranstalter/-vermittler zu zahlen. 

4.1.3 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Abtretung nicht anzunehmen, wenn der Abtretungsempfänger die mit dem Reisevertrag verbundenen Bedingungen und Verpflichtungen nicht erfüllt.

4.2 Reiseänderung auf Wunsch des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer kann Änderungen an seiner Reise beantragen, jedoch wird ihm jede Änderung mit 25,00 € je Antrag in Rechnung gestellt. Die Anträge müssen schriftlich oder direkt bei seinem Reisebüro gestellt werden. Jeder Antrag muss von BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. genehmigt werden.

4.3 Rücktritt vom oder Annullierung des Reisevertrags durch den Reisekunden. 

4.3.1 Der Reisekunde kann den Reisevertrag jederzeit vor Reisebeginn kündigen.

4.3.2 Tritt der Reisekunde vom Reisevertrag zurück, ist er dazu verpflichtet, grundsätzlich pauschal nachstehende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Rücktrittszeitpunkt zu zahlen:

Bei einer mehrtägigen Reise:

4.3.3 Sonderleistungen wie Tickets für Events, Konzerte oder Verstanstaltungen, usw. sind nicht erstattungsfähig. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Art von Leistung wird eine Annullierungsgebühr von 100 % des Pauschalpreises berechnet.

4.3.4 Auf Verlangen des Reiseteilnehmers legt der Reiseveranstalter eine Begründung für die Höhe der Annullierungsgebühren vor.

4.3.5 Die Annullierung muss entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit eine Bestätigung des Erhalt erfolgen.

4.3.6 Die in diesem Artikel vorgesehenen Annullierungsgebühren werden jedoch nicht berechnet, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen Nähe eintreten, die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisekunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der für die Reise geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.

4.3.7 Der Reisepreis beinhaltet keine Reiserücktrittsversicherung. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Reisebüro. 

4.4.  Geringfügige Änderung des Reiseprogramms durch den Reiseveranstalter 
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen am Reiseprogramm vorzunehmen. In diesem Fall wird der Reisekunde so schnell wie möglich vor Antritt der Reise darüber informiert.

4.5.  Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter 

4.5.1 Ist der Reiseveranstalter vor Reisebeginn gezwungen, eine oder mehrere Hauptmerkmale des Reisevertrags erheblich zu ändern oder den Reisepreis um mehr als 8 Prozent zu erhöhen, muss der Reiseveranstalter den Kunden innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber informieren. Innerhalb derselben Frist teilt der Reiseveranstalter dem Reisekunden schriftlich mit, dass er unter Einhaltung einer Frist von 7 (sieben) Tagen das Recht hat, die vorgeschlagene Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reiseveranstalter von seiner Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann der Reiseveranstalter dem Reisekunden auch eine Ersatzleistung von gleicher oder höherer Qualität anbieten. Erteilt der Reisekunde innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort, so gilt dies als stillschweigende Annahme der vom Reiseveranstalter vorgeschlagenen Änderung.

4.5.2.  Führen die Änderungen des Reisevertrags oder der Ersatzleistung zu einem Qualitätsverlust und zu niedrigeren Kosten, hat der Reisekunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

4.5.3.  Wird der Reisevertrag vom Reiseteilnehmer gemäß den vorstehenden Bestimmungen gekündigt und wird eine Ersatzleistung nicht von ihm angenommen, wird der Reiseveranstalter die Rückerstattung aller vom Reiseteilnehmer geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kündigung des Reisevertrags veranlassen.

4.6.      Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reiseveranstalter 

4.6.1.  Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten und dem Reisekunden die für die Reise geleisteten Zahlungen ohne zusätzliche Entschädigung vollständig zurückerstatten, wenn 

a) die Zahl der für die Reise angemeldeten Personen unter der Mindestanzahl liegt und der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer die Kündigung des Vertrags spätestens 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen; 7 (sieben) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen; oder wenn 

b) der Reiseveranstalter aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und dem Reisekunden den Rücktritt vom Vertrag ohne unangemessene Verzögerung vor Reisebeginn mitteilt.

4.6.2.    In diesem Fall veranlasst der Reiseveranstalter die Rückerstattung aller Zahlungen, die der Reisekunde für die Reise geleistet hat, und zwar innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kündigung des Reisevertrags.

4.6.3.   Der Reisekunde ist schriftlich über die Annullierung zu informieren. Darüber hinaus hat der Reisekunde die Möglichkeit, anstelle der Rückerstattung des Reisepreises eine andere vom Reiseveranstalter angebotene Pauschalreise zu wählen.

a) Ist die Ersatzreise teurer, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, die Mehrkosten den Teilnehmern in Rechnung zu stellen.
b) Ist die Ersatzreise günstiger, verpflichtet sich der Reiseveranstalter, dem Reisekunden die Preisdifferenz zurückzuerstatten.

4.6.4.  Die Begleitung durch einen Reiseführer und/oder Reisebegleiter wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen während mehrtägiger Reisen garantiert, Besichtigungen mit einem lokalen Reiseführer entsprechend den Angaben in der Broschüre.

4.6.5.   Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 20 Personen behält sich BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. das Recht vor, den Fahrzeugtyp an die Anzahl der Passagiere anzupassen.

5. Verpflichtungen des Reiseveranstalters und Nichtkonformität der Reisedienstleistung

5.1 Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern erbracht werden müssen.

5.2 Bitte beachten Sie, dass die Haustürabholung im Ausland nur im Umkreis von 30 km ab der luxemburgischen Grenze inklusive ist.

5.3 Der Reisekunde informiert den Reiseveranstalter unverzüglich über jede Vertragswidrigkeit (Nichtkonformität), die bei der Erbringung einer im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellt wird.

5.4 Wird eine der Reisedienstleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, so hat der Reiseveranstalter die Vertragswidrigkeit zu beheben, außer wenn dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung der Erheblichkeit der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betreffenden Reisedienstleistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

5.5 Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises und eine angemessene Entschädigung, wie sie in den vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen vorgesehen sind.

5.6 Der Reisekunde kann die vom Reiseveranstalter angebotenen anderen Leistungen nur dann ablehnen, wenn diese nicht mit dem vergleichbar sind, was im Reisevertrag vorgesehen war, oder wenn die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist.

5.7 Beeinträchtigt eine Vertragswidrigkeit die Durchführung einer Reise erheblich und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und gegebenenfalls eine Preisminderung, eine Entschädigung oder beides verlangen.

5.8 Erweist es sich als unmöglich, andere Leistungen anzubieten, oder wenn der Reisekunde die angebotenen anderen Leistungen ablehnt, hat der Reisekunde gegebenenfalls Anspruch auf eine Preisminderung, eine Entschädigung oder beides, ebenfalls ohne Rücktritt vom Reisevertrag.

5.9 Erweist es sich aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände als unmöglich, die Rückreise des Reisekunden wie im Reisevertrag vorgesehen sicherzustellen, trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung, wenn möglich in einer gleichwertigen Kategorie, für eine Dauer von maximal 3 (drei) Übernachtungen pro Reiseteilnehmer. Sind in den für die betreffenden Beförderungsmittel geltenden EU-Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte längere Zeitdauern für die Rückreise des Reiseteilnehmers vorgesehen, so gelten diese Zeitdauern.

5.10 Die Kostenbegrenzung gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Begleitpersonen, schwangere Frauen und unbegleitete Minderjährige sowie für Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Reiseveranstalter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor Reiseantritt über ihre besonderen Bedürfnisse informiert wurde.
 

6. Haftung des Reiseveranstalters

6.1 Haftungsumfang des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung der vertraglichen Leistungen gemäß dem Reisevertrag verantwortlich, unabhängig davon, ob diese von ihm oder von anderen Dienstleistungserbringern erbracht werden. Der Reiseveranstalter übernimmt jedoch keine Haftung, wenn er nachweisen kann, dass die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Leistung auf einem Umstand beruht:

Der Reiseveranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Reise oder der Aufenthalt aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Entscheidungen (Schließung der Grenzen, Verhängung einer Ausgangssperre, Impfpflicht usw.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streiks oder ähnlichen Fällen abgesagt werden muss. Die unter solchen Umständen entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Reisekunden zu tragen.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Ausflüge, Touren, Besichtigungen und Unterhaltungsangebote, die nicht Teil des Reiseprogramms sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko der Reisekunden. 

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Dienstleistungen, die vom Reisekunden direkt gebucht wurden. 

Der Reiseveranstalter wird dem Reisekunden in Schwierigkeiten helfen, indem er ihm nützliche Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularische Unterstützung zur Verfügung stellt oder ihm bei der Durchführung von Ferngesprächen und der Suche nach anderen Reiseleistungen behilflich ist. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Intervention auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Schwierigkeiten des Reisekunden absichtlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.

6.2 Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden und Schäden die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

7. Beschwerden

Eventuelle Beschwerden sind direkt an den Hotelbetreiber oder die örtliche Korrespondenzstelle des Reiseveranstalters zu richten. Darüber hinaus muss die Beschwerde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Rückkehr in schriftlicher Form an den Reiseveranstalter geschickt werden. Andernfalls wird sie möglicherweise nicht berücksichtigt.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1 Alle Ansprüche müssen schriftlich und innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend gemacht werden und am Sitz des Reiseveranstalters eingehen. 

8.2 Ansprüche des Reisekunden im Zusammenhang mit der Buchung und dem Verlauf der Reise verfallen zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

9. Ausschluss bei Störungen durch den Reisekunden

9.1 BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. behält sich das Recht vor, den Vertrag unmittelbar und unverzüglich zu kündigen, wenn der Reisekunde während der Reise schwerwiegende Störungen verursacht und/oder nicht mit dem Busfahrer und/oder dem Reiseleiter und/oder dem Reisebegleiter kooperiert.

9.2 BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. behält sich das Recht vor, Kunden in solchen Fällen von weiteren Reisen auszuschließen. Bereits geleistete Zahlungen für die betroffenen Reisen werden dem Kunden zurückerstattet.

10. Pauschalreisen

10.1 Unterstützung
Der Reiseveranstalter muss dem Reiseteilnehmer in Notfällen beistehen, indem er ihm entweder eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten eines Ansprechpartners vor Ort angibt.

10.2 Devisen und Pass-, Visa-Formalitäten

10.2.1 Die Reiseteilnehmer werden gebeten, bei Reisen außerhalb der Mitgliedsländer der Eurozone die verschiedenen Währungen der zu bereisenden Länder mit sich zu führen.

10.2.2 Informationen über die Einreiseformalitäten für reisende Kunden in die Länder, die Teil der Reise sind, sind bei den Reisebüros auf der Grundlage der vom Reiseteilnehmer angegebenen Nationalitäten zu erfragen.

10.2.3 Der Reisekunde ist persönlich für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Der Reisekunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von aktuellen Ausweispapieren und gültigen Papieren für den Grenzübertritt anzutreten. Ist dies nicht der Fall, gehen alle Kosten, die dem Reiseveranstalter aus diesem Grund entstehen, zu Lasten des Reisekunden. Der Kunde wird gebeten, auf die Gültigkeit seines Reisepasses oder Personalausweises zu achten.

10.3 Gepäck

Bei Busreisen darf jeder Reiseteilnehmer einen Koffer und eine Tasche mit sich führen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschäden. Fragen Sie hierzu nach einer Gepäckversicherung bei Ihrer Reiseagentur.

10.4 Impfungen und Gesundheitsvorschriften

Der Reisekunde wird gebeten, sich bei seinem Hausarzt oder bei den staatlichen Gesundheitsbehörden über obligatorische oder empfohlene Präventionsmaßnahmen wie Impfungen und Prophylaxe zu informieren. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse des Reisekunden. Vor Reisebeginn muss der Reisekunde die Gültigkeit seiner Europäischen Krankenversicherungskarte überprüfen.

11. Fahrradreisen

11.1 Das Fahrrad muss sich bei Antritt der Reise in einem einwandfreien Zustand befinden. Im Falle einer Panne oder eines technischen Zwischenfalls ist der Reiseteilnehmer allein für seine Ausrüstung verantwortlich. Im Falle eines Defekts der Ausrüstung kann der Reisebegleiter den Reiseteilnehmer auffordern, die Gruppe zu verlassen, wenn der Reiseteilnehmer die Gruppe aufhält. In diesem Fall kann der Reiseteilnehmer keine Rückerstattung von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen.

11.2 Aus logistischen Gründen kann BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen, dass das persönliche Fahrrad des Reiseteilnehmers 24 Stunden vor Reisebeginn an einem der Standorte der Busreisepartner von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. abgestellt wird.

11.3 Der Reiseveranstalter kann verlangen, dass Fahrradtaschen oder andere Zubehörteile entfernt werden, wenn sie das Verladen des Fahrrads in den Anhänger des Buspartners nicht ermöglichen.

11.4 Tandems, Fahrradanhänger, Kindersitze und Lastenfahrräder sind nicht erlaubt.

11.5 Das Tragen eines Helms während dem Fahrradfahren ist Pflicht.

11.6 Der Reiseveranstalter haftet nicht für etwaige Schäden an den Fahrrädern, die während des Transports im Fahrradanhänger aufgrund einer unsachgemäßen Sicherung der Fahrräder entstehen.

11.7 Im Falle eines Einbruchs oder Unfalls mit unserem Bus oder Fahrradanhänger besteht kein Versicherungsschutz für die transportierten Fahrräder. Wir empfehlen daher den Abschluss einer separaten Fahrradversicherung.

12. Finanzielle Garantie und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters

Gemäß der luxemburgischen Verbraucherschutzregelung werden die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell von dem Fonds de Garantie – Voyages Luxembourgeois, société coopérative, (LBR B261661) mit Sitz in 7, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxemburg, Tel., garantiert. Reiseteilnehmer können sich mit dieser Einrichtung oder gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen (ULAV – Union Luxembourgeoise des Agences de Voyage, Tel. +352439444700, E-Mail info@confederation.lu ) falls ihnen aufgrund der Insolvenz von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. oder einem einer Partner Dienstleistungen verweigert werden. Die gewerbliche Haftpflicht von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. wird von der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg S.A. abgedeckt (1, Place de l‘Étoile, L-1479 Luxemburg).

13. Verarbeitung personenbezogener Daten

13.1 Als für die Verarbeitung Verantwortlicher ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen für die Verarbeitung von Daten zu Zwecken, die er selbst bestimmt, einzuhalten. Der Reiseveranstalter ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten insbesondere seiner Kunden sowie potenzieller Kunden oder Partner verantwortlich. Alle Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie können unter folgender Website eingesehen werden:  https://www.ult.lu/rechtliches/datenschutz/

13.2 Gemäß dem Gesetz wird der PNR (Passenger Name Record) an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Dieser enthält den Namen des/der jeweiligen Reiseteilnehmer(s), die Reiseroute der Reiseteilnehmer, Kontaktinformationen für mindestens einen der Reiseteilnehmer sowie Ticketinformationen.

14. Zuständiger Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Für die abgeschlossenen Verträge gilt das luxemburgische Recht.

14.2 Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte im Großherzogtum Luxemburg zuständig.

15.  Der Reiseveranstalter:
BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.
Z.A. Reckschleed

L-5411 Canach

Tel : +352 35 65 75 - 204
backoffice@ult-bus.lu
Umsatzsteuer-ID : LU33627331
LBR: 3262943