Union Luxembourgeoise de Tourisme

Allgemeine Reisebedingungen

Flugreisen & Bahnreisen


Reisebedingungen und allgemeine Hinweise
1. Die in dieser Broschüre beschriebenen Leistungen werden Ihnen angeboten von:
ULT S.A.R.L. / UNION LUXEMBOURGEOISE DE TOURISME
B.P. 2602, L-1026 Luxembourg
B0145806
Handelsregister Luxemburg
Umsatzsteuer-ID: LU23241132

2. Unsere Leistungen
2.1. Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Leistungen finden Sie unter „Unsere Leistungen”* in unserer Broschüre. Informationspflicht: Bei Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter, zusätzlich zu den in Ziff. 14 genannten Pflichten, die Sorgfalt, den Kunden über wesentliche Informationen betreffend seiner Reise (z.B. Preise, Ausflugsziele, Hotels, Transportmöglichkeiten, Kündigungsgründe, usw.) und betreffend seiner Rechte vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten.

  • *Unsere Abkürzungen:
  • DZ = Doppelzimmer
  • EZ = Einzelzimmer
  • DZ = EZ = Doppelzimmer zur Einzelnutzung
  • FZ = Familienzimmer
  • HP = Halbpension
  • VP = Vollpension
  • APP = Appartement
  • VLN = Verlängerungsnacht
  • VLW = Verlängerungswoche

2.2. Die Broschüre enthält ausführliche Informationen bezüglich jedes der von uns ausgesuchten Reiseziele. 
Unsere Reisen werden, falls nicht anders angegeben, nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl werden unsere Kunden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn schriftlich von uns über die Annullierung der Reise informiert.
Die Mindestteilnehmerzahl für Gruppenreisen beträgt, wenn nicht anders angegeben 20 Personen (Vollzahler). Bei ULT-Sonderflügen / Sonderzügen sind zusätzlich die Mindestteilnehmerzahlen für die Durchführung des Fluges / Zuges wie folgt vorgesehen:
Sonderflüge mit **Boeing 737-800: 120 Personen,
Sonderflüge mit **Bombardier Q400: 60 Personen,
Sonderflüge mit **Airbus A220: 100 Personen,
Sonderzüge mit **Al Andalús: 120 Personen,
Sonderzüge mit **AKE-RHEINGOLD: 200 Personen.
Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, jedoch ohne ULT-Reisebegleitung durchzuführen.

2.3. Wichtiger Hinweis bezüglich der Busreisen
Die Platzverteilung erfolgt gemäß Anmeldungsreihenfolge. Kunden, welche diesbezüglich besondere Wünsche haben, wird empfohlen, sich frühestmöglich anzumelden. Es sei allerdings bemerkt, dass alle Plätze gleich bequem sind. Im Falle eines kurzfristigen Buswechsels können Sitzplatzreservierungen evtl. nicht respektiert werden.

2.4. Sitzplatzwünsche bei Flugreisen
Soweit es uns möglich ist, reservieren wir auf Linienflügen vorab Sitzplätze (teilweise gegen Gebühr). Sitzplatzwünsche sind jedoch immer unverbindlich; Zusagen können jederzeit geändert oder zurückgenommen werden. Es können keine garantierten Zusagen gemacht werden.

3. Unsere Preise
3.1. Kinderermäßigung
Für Kinder gelten im allgemeinen Extrabedingungen, aber nur bei Unterkunft im Elternzimmer (Zusatzbett im Doppelzimmer). Erfragen Sie hierüber Auskunft.
3.2. Die in unserer Broschüre angegebenen Preise sind Schwankungen (Erhöhungen sowie Minderungen) unterworfen, welche durch folgende Faktoren bedingt sein können: a) Transportkosten oder Kerosinzuschlag; b) Gebühren bezüglich der angebotenen Leistungen wie z.B. Eintrittsgebühren, Ausschiffungs- und Landegebühr; c) Visagebühren; d) Wechselkurse, welche für die jeweilige Reise oder den Aufenthalt anzuwenden sind. Die im Preis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und Treibstoffzuschläge entsprechen dem Stand März 2022. Sollten sich diese Gebühren bis zum Zeitpunkt der Abreise ändern, werden wir die Differenz nachbelasten.
Der Veranstalter kann vor Beginn einer Reise nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Reisevertrag vornehmen, die eine Preiserhöhung von über 8 % des Gesamtreisepreises mit sich bringen und auf sachlichen Gründen beruhen. Der Reisende hat in diesem Zusammenhang im Anschluss die Möglichkeiten, eine Preissenkung zu beantragen, falls diese Änderungen zu einer Leistungsminderung führen sollten, eine andere vom Veranstalter angebotene Pauschalreise nach Ablauf einer angemessenen Frist anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Reisende sich dazu entscheidet, die vom Veranstalter angebotene andere Pauschalreise nicht anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss der Veranstalter dem Reisenden den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten.

4. Zahlungsbedingungen
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung können Sie in bar oder mit Kreditkarte einzahlen oder überweisen.

5. Reiseunterlagen
Dem Kunden werden die Reiseunterlagen rechtzeitig vor Reiseantritt, welche u.a. die Abfahrtszeiten, Zwischenstationen und Angaben bezüglich der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters beinhaltet, zugeschickt. Bei Gruppenreisen werden Eintrittskarten vom Reiseleiter/Busfahrer ausgehändigt. Ein Ersatz ist bei Verlust nicht möglich. Der Kunde haftet bei Verlust selbst. Der Kunde ist frei die Reiseunterlagen dem Reiseveranstalter bis zum Tag der Abreise in Gewahrsam zu geben. Der Kunde kann dem Vertreter des Reiseveranstalters (Reiseleiter, Busfahrer etc.) die Reiseunterlagen zur Aufbewahrung anvertrauen.

6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 95 Tage vor Abreise zugegangen ist. Ab 95 Tagen und weniger ist die Reservierung als Festbuchung anzusehen. Umbuchungen sind gebührenpflichtig.
Falls der Vertrag den Besuch einer oder mehrerer Vorstellungen (Theater etc.) beinhaltet, muss der Kunde den gesamten Kartenpreis entrichten. Keine Rückerstattung von Skipässen bei Schlechtwetter oder geschlossenen Anlagen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Der Rücktritt durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.

6.2. Bei Rücktritt einer Flugreise sowie bei eigener Anreise
bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro p.P.
ab 59. Tag bis 45. Tag: 25 %
ab 44. Tag bis 30. Tag: 50 %
ab 29. Tag bis 15. Tag: 80 %
ab 14. Tag bis 3. Tag: 90 %
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen am Anreisetag wird der volle Reisebetrag (100 %) verrechnet.
Ausgestellte Flugtickets und „Nur-Flug”-Buchungen: 100 %

6.3. Bei Rücktritt einer Zugreise
bis 92 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro p.P. 
ab 91. Tag bis 42. Tag: 45 %
ab 41. Tag bis 11. Tag: 80 %
ab 10. Tag bis 1. Tag: 90 %
Bei Rücktritt oder Nichterscheinen am Anreisetag wird der volle Reisebetrag (100 %) verrechnet.
Ausgestellte Zugtickets: 100 %

6.4. Falls vor Reisebeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein dem Reiseveranstalter gegenüber äußeres Ereignis unmöglich wird, so hat der Kunde, welcher gebührend informiert wird, das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen aufzulösen oder die vom Reiseveranstalter eventuell angebotene Ersatzleistung anzunehmen. Sollte sich der Kunde für Auflösung des Vertrages entscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ohne Aufpreis zurückerstattet. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds.

6.5. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Rücktritt durch den Reiseveranstalter und nicht durch den Kunden verschuldet ist, werden alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsauflösung an den Kunden zurückgezahlt.
Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz, wenn der Vertrag vor Abreise aus folgenden Gründen aufgelöst wird:
 

  • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Kunde wird in diesem Falle schriftlich, innerhalb des im Reisevertrags angegebenen Zeitraums (3 Wochen vor Abreise), informiert.
  • Annullierung infolge höherer Gewalt, d.h. infolge anormaler, unvorhersehbarer und gegenüber dem sich darauf berufenden äußeren Umständen, und welche trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten, u.a. Pandemien. Die Reservierung über Bedarf gilt nicht als höhere Gewalt.


6.6. Sollte nach einer Abreise eine wesentliche Vertragsleistung nicht erbracht werden können, so wird der Reiseveranstalter, falls dies irgendwie möglich ist, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Im Falle einer höherwertigen Leistung übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten des Aufpreises; im Falle einer Minderleistung wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich vorgesehenen und der erbrachten Leistung erstellt. Im Falle der Unmöglichkeit für den Reiseveranstalter, eine Ersatzleistung anzubieten oder falls der Kunde aus einem triftigen Grund die angebotene Ersatzleistung nicht annimmt, hat der Reiseveranstalter die Verpflichtung, dem Kunden auf Verlangen die für seine Rückkehr notwendigen Beförderungsunterlagen zu beschaffen.

7. Umbuchung / Änderung
Der Reisende kann vor Reisebeginn innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten bei dem Reiseveranstalter beantragen, sich durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseanforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Bearbeitungsgebühr für Umbuchungen / Änderungen beträgt mindestens 50 € pro Person. 

8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht ein, falls es ihm gelingt zu beweisen, dass die Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung der von ihm verlangten Leistungen auf Handlungen des Kunden, auf unvorhersehbare und unabwendbare Handlungen eines Dritten, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
8.2. Sollte dem Kunden durch das Nichterfüllen einer der vertraglich festgelegten Leistungen durch den Reiseveranstalter ein nicht zögerlicher Schaden entstehen, kann dessen Schadensersatzanspruch auf keinen Fall den Reisepreis überschreiten. Diese Bestimmung gilt nicht bei arglistiger Täuschung oder schwerem Verschulden, welches mit arglistiger
Täuschung gleichzusetzen ist.

9. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die übrigen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

10. Ihre Reiseversicherung
Gegen das Beförderungsrisiko im Reisebus sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.
Bei allen ULT-Reisen ist keine Reiseversicherung inklusive.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung (die Covid-19 abdeckt).

11. Wichtige Bemerkung
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen abzuändern. Etwaige Änderungen können nur unter der Bedingung gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, dass sie diesem schriftlich vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden sind. Bei Reisen in Zusammenarbeit mit anderen Reiseveranstaltern gelten deren Reisebedingungen.

Hinweis Aktivreisen:
Die sportlichen Betätigungen, mit oder ohne Gruppenleiter, erfolgen auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die durch einen Unfall entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

12. Reisedokumente und -formalitäten
Für die Einreise in europäische Länder genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Für die Reise in außereuropäische Länder wird in der Regel ein Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten über das Reiseende hinaus benötigt. Einige Länder verlangen zusätzlich ein Visum (siehe Reiseausschreibung). 
Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z.B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung, bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
Aufgrund der momentanen Situation und kurzfristigen Änderungen der Einreisebestimmungen empfehlen wir allen Kunden, vor der Reise die neuesten Einreisebestimmungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie reisen können (da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können). Das Versäumnis kann dazu führen, dass Kunden nicht reisen dürfen oder die Einreise im Zielland verweigert wird.
Der Reiseveranstalter kann nicht für Nichtbeförderung oder Strafen aufgrund von Covid-Beschränkungen oder Quarantäneverordnungen verantwortlich gemacht werden, die von den zuständigen Behörden in Luxemburg und in den verschiedenen von der Gesellschaft bedienten Ländern auferlegt werden.
Daher liegt es in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass er alle notwendigen und aktuellen Einreiseformalitäten für die Reise erfüllt (z. B.: Pass, Visum, Covid-19 Tests, Impfungen, QR-Codes usw.). Es werden vom Reiseveranstalter keine daraus resultierenden Kosten übernommen.

12.1. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 12 hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen usw. verpflichtet hat.

12.2. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung).
Insofern gelten Ziff. 6.2. und 6.3. (Rücktritt) entsprechend.

13. Verpflichtung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Kosten dem Kunden verrechnet. Insofern gelten Ziff. 6.2. und 6.3. (Rücktritt) entsprechend.

14. Mobilitätseinschränkungen
Unsere Reisen sind in der Regel nicht für Gäste mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Bitte geben Sie uns im gegebenen Fall vor der Buchung die Art Ihrer Mobilitätseinschränkung an und klären Sie mit uns, ob wir Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllen können.

15. Finanzielle Absicherung und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1994 sind die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell abgesichert. Dem Kunden wird ein Garantieschein, welcher u.a. den Umfang der geleisteten Absicherung sowie alle Angaben, welche dem Kunden ermöglichen, sich jederzeit hinsichtlich einer etwaigen Repatriierung mit dem Garanten in Verbindung zu setzen, ausgehändigt. Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters ist gedeckt durch die Versicherungsgesellschaft. 

16. Mängel und Beschwerden
Mängel und Beschwerden müssen unverzüglich dem Reiseleiter/Reisebegleiter vor Ort oder dem Reiseveranstalter gemeldet werden, um diesem die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige entfallen sämtliche Ansprüche. Beschwerden bezüglich einer etwaigen Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung des Vertrages müssen zusätzlich schriftlich innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen ab Datum der geplanten Rückkehr eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels).

17. Gerichtsstand
Die Gerichte Luxemburgs sind ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Reisevertrag ergebenden Streitigkeiten
18. Informationen zum Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Reiseveranstalter vom Kunden erhält, werden ausschließlich zur Erstellung von Angeboten und Buchungen verwendet. Die Daten werden im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / RGPD / GDPR / EU 2016/679) sicher und geschützt behandelt. Um eine Reise zu buchen oder ein Angebot zu erstellen ist es notwendig, einige Daten in externen Reservierungsplattformen einzugeben oder sie an Leistungsträger wie Hotel, Fluggesellschaften oder ähnliche weiterzuleiten.

19. Allgemeines

Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben entsprechen dem Stand der örtlichen Bedingungen und der Wechselkurse bei Drucklegung im März 2022.

  • Alle mündlichen Vereinbarungen und Einigungen verpflichten die Parteien erst nach schriftlicher Bestätigung.
  • Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Druck- und Satzfehler vorbehalten.
  • Programmänderungen vorbehalten.
  • Flugzeitenänderungen vorbehalten.
  • Hoteländerungen vorbehalten.
  • Der Zubringerdienst ist nur in Luxemburg und im Grenzgebiet gültig (max. 30 km).