Union Luxembourgeoise de Tourisme

Allgemeine Reisebedingungen

Busreisen

 BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.

2, Avenue de la Gare

L-1610 Luxemburg

Tel : +352 35 65 75 - 204

backoffice@ult-bus.lu

TVA : LU33627331

LBR : 3262943


Reisebedingungen und allgemeine Hinweise
Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, die zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisekunden gelten, erstrecken sich auf die in der vorliegenden Broschüre veröffentlichten Produkte und Pauschalreisen.
Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben, Beschreibungen und Informationen sowie eventuelle Änderungen oder Korrekturen, über die die Reiseteilnehmer direkt von ihrem Reisebüro informiert werden, sind ebenfalls Bestandteil des Reisevertrags zwischen dem Reiseveranstalter und den Reisekunden. Der Reiseveranstalter ist jedoch nicht verantwortlich für Texte, Beschreibungen, Broschüren und Faltblätter von Dritten wie z. B. Hotelanbietern und/oder lokalen Tourismusorganisationen.
Die in diesem Katalog veröffentlichten Reisen, die mit dem Logo eines anderen Reiseveranstalters als BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. und deren Partner Voyages Emile Weber, Voyages Unsen und Sales-Lentz gekennzeichnet sind, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Reiseveranstalters.
Die Reiseanmeldung durch den Reisekunden ist Bestandteil des Reisevertrags und beinhaltet die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen durch den Reisekunden und die Verpflichtung, diese einzuhalten. Mündliche Absprachen, die nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nichtig. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten auch für Sonderprogramme, die nicht in dieser Broschüre enthalten sind, vorbehaltlich der jeweiligen besonderen Bedingungen.

1. Anmeldung, Reisebestätigungen und Reisedokumente
Die Buchung einer Reise erfolgt unter der Bedingung, dass die vorgenannten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen angenommen werden.
1.1 Buchung und Zahlungsbedingungen
Die Reiseanmeldung durch den Reisekunden erfolgt schriftlich, entweder über das Internet, per E-Mail oder persönlich bei einem Reisevermittler des Reiseveranstalters. Diese Anmeldung ist für den Reiseveranstalter und den Reiseteilnehmer nach der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter verbindlich. Bei einer Online-Buchung über das Internet ist die Bestätigung des Online-Reisevertrags maßgeblich.
Die Anzahlung, die nach der Anmeldung zu leisten ist, beträgt 30 % des Pauschalpreises der Reise (mind. 25 €). 
Die Rechnung über den Restbetrag wird etwa 21 Tage vor der Abreise verschickt und ist sofort zahlbar, spätestens jedoch bei Übergabe der Reiseunterlagen.
Sämtliche Zahlungen müssen auf eines der Bankkonten erfolgen, die auf der Reisebestätigung vermerkt sind.
Bei Tagesreisen beträgt die Anzahlung 100 % des Reisepreises. 
Bei Sonderleistungen (Konzerte, Ausstellungen, ...) wird die Anzahlung dem jeweiligen Fall angepasst und auf der Reisebestätigung vermerkt.
Bei einer kurzfristigen Buchung, d. h. weniger als 14 (vierzehn) Tage vor dem Abreisedatum, ist der vollständige Reisepreis sofort fällig.
Anfragen „außerhalb des Kontingents“ (Buchung auf Anfrage) sind möglich und sind bei Bestätigung durch den Leistungserbringer rechtsverbindlich.
Gibt es weitere Teilnehmer, haftet der Kunde, der die Anmeldung vorgenommen hat, gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen der anderen Teilnehmer.
1.2. Schriftliche Bestätigung
1.2.1 Die schriftliche Bestätigung mit Preisangabe und der zu leistenden Zahlungen zusammen mit den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen wird dem Reisekunden nach seiner Anmeldung zugesandt. Der Reisekunde ist verpflichtet, die im Reisevertrag enthaltenen Angaben (z. B. Reisedaten, Schreibweise von Namen etc.) zu überprüfen und dem Reisevermittler sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu den von ihm gemachten Angaben mitzuteilen. Der Reisekunde ist darüber hinaus verpflichtet, die Namen der Teilnehmer gemäß den Angaben im Reisepass oder Personalausweis mitzuteilen. Eine Änderung, die nach der Buchungsbestätigung eingereicht wird, ist gegebenenfalls kostenpflichtig.
1.2.2. Etwa eine Woche vor Reisebeginn, spätestens jedoch 4 (vier) Tage vor der Reise, erhält jeder Reiseteilnehmer per Post eine Hotelliste und ein spezielles Programm mit wichtigen und praktischen Informationen für die Reise. Die Reisebestätigung dient gleichzeitig als Reisedokument. Bei Individualreisen sind die Reiseunterlagen (Flugticket, Hotelgutschein etc.) eine Woche vor der Abreise beim Reisevermittler erhältlich, sofern die Restzahlung erfolgt ist.

2. Reisepreis
2.1. Der Reisepreis umfasst lediglich die Leistungen, die im Katalog ausdrücklich als Bestandteil des Preises für die jeweilige Reise erwähnt werden. Sämtliche nicht inbegriffenen Leistungen können entweder beim Reisevermittler oder vor Ort zusätzlich gebucht und bezahlt werden.
2.2. Der Reisepreis beinhaltet sämtliche Steuern, Abgaben oder Vergütungen sowie eine eventuell zu entrichtende Kurtaxe.
2.3. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise zu überprüfen. Preiserhöhungen, die nicht mehr als 8 (acht) Prozent des Reisegesamtpreises ausmachen, sind möglich, wenn sie eine direkte Folge folgender Änderungen sind: a) des Preises für die Beförderung von Passagieren aufgrund von Treibstoffkosten, b) der Höhe von Steuern oder Abgaben für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von einem Dritten, der nicht direkt an der Durchführung der Reise beteiligt ist, erhoben werden, einschließlich Tourismusgebühren, Landegebühren oder Gebühren für das Ein- und Aussteigen in Häfen und Flughäfen, oder c) des Wechselkurses, der zum Zeitpunkt der betreffenden Reise oder des betreffenden Aufenthalts gilt.
2.4. Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn der Reisekunde mindestens 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn in klarer und nachvollziehbarer Weise darüber informiert wird. Das entsprechende Informationsschreiben umfasst die Höhe des Aufschlags, die Begründung dafür sowie die Berechnung des Aufschlags.
2.5. Ermäßigungen für Reisegruppen werden auf ausdrückliche Anfrage gewährt.
2.6. Ermäßigungen für Kinder, sofern sie nicht bereits erwähnt sind, werden auf ausdrücklichen Wunsch ebenfalls gewährt.

3. Leistungen des Reiseveranstalters
3.1. Sämtliche Angaben in der Broschüre und auf der Website entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, – falls erforderlich – die Leistungen und Preise anzupassen, um die Qualität der Reise zu verbessern, sowie eventuelle Irrtümer, Druckfehler und Berechnungsfehler zu korrigieren. Der Kunde wird über jegliche Änderungen schriftlich informiert.
3.2. Die Leistungen, die Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung sind, sind zum einen in der Leistungsbeschreibung im Prospekt, die zur Vertragsgrundlage wird, und zum anderen in den diesbezüglichen Angaben in der Reisebestätigung aufgeführt. Nebenabreden, Sondervereinbarungen und Sonderwünsche müssen in der Reisebestätigung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten sind sie für den Reiseveranstalter nicht bindend.
3.2. Im Falle von Vermittlerleistungen ist der Reiseveranstalter nur ein Vermittler und der Reiseveranstalter lediglich für die Vermittlung verantwortlich.

4. Rücktritt vom, Änderung oder Stornierung des Reisevertrags
4.1. Abtretung des Reisevertrags durch den Reisekunden an einen anderen Reiseteilnehmer
4.1.1. Der Kunde hat das Recht, den Reisevertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens 7 (sieben) Tagen vor Reisebeginn schriftlich an den Reiseveranstalter abzutreten, um den Reisevertrag an eine Person abzutreten, die sämtliche Bedingungen erfüllt, die für diesen Reisevertrag gelten.
4.1.2. Der Abtretende und die Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises sowie für etwaige zusätzliche Kosten, Gebühren und sonstige Kosten, die durch diese Abtretung entstehen. Diese Beträge sind an den Reiseveranstalter/-vermittler zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 25 € pro Person.
4.1.3. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Abtretung nicht anzunehmen, wenn der Abtretungsempfänger die mit dem Reisevertrag verbundenen Bedingungen und Verpflichtungen nicht erfüllt.
4.2. Reiseänderung auf Wunsch des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann Änderungen an seiner Reise beantragen, jedoch wird ihm jede Änderung mit 25,00 € je Antrag in Rechnung gestellt. Die Anträge müssen schriftlich oder direkt bei seinem Reisebüro gestellt werden. Jeder Antrag muss von BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. genehmigt werden.
4.3. Rücktritt vom oder Annullierung des Reisevertrags durch den Reisekunden. 
4.3.1. Der Reisekunde kann den Reisevertrag jederzeit vor Reisebeginn kündigen.
4.3.2. Tritt der Reisekunde vom Reisevertrag zurück, ist er dazu verpflichtet, grundsätzlich pauschal nachstehende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Rücktrittszeitpunkt zu zahlen:
Bei einer mehrtägigen Reise:
Tage Stornokosten

Bei einer Tagesreise:
Im Falle einer Annullierung zwischen dem 5. Tag und dem Tag vor der Abreise: 50 % des Pauschalpreises, bei mindestens 25 € pro Person.
Bei Annullierung oder Nichterscheinen (No-Show) am Tag der Abreise fallen Annullierungsgebühren in Höhe von 100 % des Pauschalpreises an.
4.3.3. Sonderleistungen wie Fahrradverleih, Theater-, Musical- oder Besuchertickets (wie ein Tagesticket für eine Kreuzfahrt, ein Museumseintritt, ein City Pass usw.) sind nicht erstattungsfähig. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Art von Leistung wird eine Annullierungsgebühr von 100 % des Pauschalpreises berechnet.
4.3.4. Auf Verlangen des Reiseteilnehmers legt der Reiseveranstalter eine Begründung für die Höhe der Annullierungsgebühren vor.
4.3.5. Die Annullierung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
4.3.6. Die in diesem Artikel vorgesehenen Annullierungsgebühren werden jedoch nicht berechnet, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen Nähe eintreten, die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisekunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der für die Reise geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.
4.4. Geringfügige Änderung des Reiseprogramms durch den Reiseveranstalter 
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen am Reiseprogramm vorzunehmen. In diesem Fall wird der Reisekunde so schnell wie möglich vor Antritt der Reise darüber informiert.
4.5. Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter 
4.5.1. Ist der Reiseveranstalter vor Reisebeginn gezwungen, eine oder mehrere Hauptmerkmale des Reisevertrags erheblich zu ändern oder den Reisepreis um mehr als 8 Prozent zu erhöhen, muss der Reiseveranstalter den Kunden innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber informieren. Innerhalb derselben Frist teilt der Reiseveranstalter dem Reisekunden schriftlich mit, dass er unter Einhaltung einer Frist von 7 (sieben) Tagen das Recht hat, die vorgeschlagene Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reiseveranstalter von seiner Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann der Reiseveranstalter dem Reisekunden auch eine Ersatzleistung von gleicher oder höherer Qualität anbieten. Erteilt der Reisekunde innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort, so gilt dies als stillschweigende Annahme der vom Reiseveranstalter vorgeschlagenen Änderung.
4.5.2. Führen die Änderungen des Reisevertrags oder der Ersatzleistung zu einem Qualitätsverlust und zu niedrigeren Kosten, hat der Reisekunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
4.5.3. Wird der Reisevertrag vom Reiseteilnehmer gemäß den vorstehenden Bestimmungen gekündigt und wird eine Ersatzleistung nicht von ihm angenommen, wird der Reiseveranstalter die Rückerstattung aller vom Reiseteilnehmer geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kündigung des Reisevertrags veranlassen.
4.6. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reiseveranstalter 
4.6.1. Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten und dem Reisekunden die für die Reise geleisteten Zahlungen ohne zusätzliche Entschädigung vollständig zurückerstatten, wenn a) die Zahl der für die Reise angemeldeten Personen unter der im Reisevertrag angegebenen Mindestanzahl liegt und der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen; 7 (sieben) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen; 2 (zwei) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von bis zu zwei Tagen; oder wenn b) der Reiseveranstalter aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und dem Reisekunden den Rücktritt vom Vertrag ohne unangemessene Verzögerung vor Reisebeginn mitteilt.
4.6.2. In diesem Fall veranlasst der Reiseveranstalter die Rückerstattung aller Zahlungen, die der Reisekunde für die Reise geleistet hat, und zwar innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kündigung des Reisevertrags.
4.6.3. Der Reisekunde muss schriftlich über die Annullierung informiert werden. Darüber hinaus steht dem Reisekunden die Option offen, eine andere Pauschalreise von gleicher oder höherer Qualität ohne Aufpreis anzunehmen, anstatt den Reisepreis zurückerstattet zu bekommen, wenn der Reiseveranstalter dies anbietet.
4.6.4. Die Begleitung durch einen Reiseführer und/oder Reisebegleiter wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen während mehrtägiger und eintägiger Reisen garantiert, Besichtigungen mit einem lokalen Reiseführer entsprechend den Angaben in der Broschüre.
4.6.5. Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 20 Personen behält sich BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. das Recht vor, den Fahrzeugtyp an die Anzahl der Passagiere anzupassen.

5. Verpflichtungen des Reiseveranstalters und Nichtkonformität der Reisedienstleistung
5.1. Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern erbracht werden müssen.
5.2. Der Reisekunde informiert den Reiseveranstalter unverzüglich über jede Vertragswidrigkeit (Nichtkonformität), die bei der Erbringung einer im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellt wird.
5.3. Wird eine der Reisedienstleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, so hat der Reiseveranstalter die Vertragswidrigkeit zu beheben, außer wenn dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung der Erheblichkeit der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betreffenden Reisedienstleistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
5.4. Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises und eine angemessene Entschädigung, wie sie in den vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen vorgesehen sind.
5.5. Schafft der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisekunde trotz der in Punkt 5.3. genannten Ausnahmen selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter die Erstattung dieser Kosten verlangen.
5.6. Wenn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht, wie im Reisevertrag vorgesehen, erbracht werden kann, muss der Reiseveranstalter ohne Aufpreis für den Reisekunden angemessene alternative Leistungen, wenn möglich von gleicher oder besserer Qualität als die im Reisevertrag angegebenen, zur Fortsetzung der Reise anbieten, und zwar auch dann, wenn die Rückreise des Reisekunden an den Ort der Abreise nicht wie vereinbart erbracht wird.
5.7. Führen diese anderen angebotenen Leistungen dazu, dass eine Pauschalreise von geringerer Qualität als der im Reisevertrag angegebenen entsteht, muss der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer eine angemessene Preisminderung gewähren.
5.8. Der Reisekunde kann die vom Reiseveranstalter angebotenen anderen Leistungen nur dann ablehnen, wenn diese nicht mit dem vergleichbar sind, was im Reisevertrag vorgesehen war, oder wenn die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist.
5.9. Beeinträchtigt eine Vertragswidrigkeit die Durchführung einer Reise erheblich und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und gegebenenfalls eine Preisminderung, eine Entschädigung oder beides verlangen.
5.10. Erweist es sich als unmöglich, andere Leistungen anzubieten, oder wenn der Reisekunde die angebotenen anderen Leistungen gemäß Punkt 5.8. ablehnt, hat der Reisekunde gegebenenfalls Anspruch auf eine Preisminderung, eine Entschädigung oder beides, ebenfalls ohne Rücktritt vom Reisevertrag.
5.11. Umfasst die Reise die Beförderung von Passagieren, sorgt der Reiseveranstalter auch für die Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel ohne übermäßige Verspätung und ohne zusätzliche Kosten für den Reisekunden.
5.12. Erweist es sich aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände als unmöglich, die Rückreise des Reisekunden wie im Reisevertrag vorgesehen sicherzustellen, trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung, wenn möglich in einer gleichwertigen Kategorie, für eine Dauer von maximal 3 (drei) Übernachtungen pro Reiseteilnehmer. Sind in den für die betreffenden Beförderungsmittel geltenden EU-Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte längere Zeitdauern für die Rückreise des Reiseteilnehmers vorgesehen, so gelten diese Zeitdauern.
5.13. Die Kostenbegrenzung nach Absatz 5.12. gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Begleitpersonen, schwangere Frauen und unbegleitete Minderjährige sowie für Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Reiseveranstalter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor Reiseantritt über ihre besonderen Bedürfnisse informiert wurde.

6. Haftung des Reiseveranstalters
6.1. Haftungsumfang des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung der vertraglichen Leistungen gemäß dem Reisevertrag verantwortlich, unabhängig davon, ob diese von ihm oder von anderen Dienstleistungserbringern erbracht werden. Der Reiseveranstalter übernimmt jedoch keine Haftung, wenn er nachweisen kann, dass die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Leistung auf einem Umstand beruht:

Der Reiseveranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Reise oder der Aufenthalt aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Entscheidungen (Schließung der Grenzen, Verhängung einer Ausgangssperre, Impfpflicht usw.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streiks oder ähnlichen Fällen abgesagt werden muss. Die unter solchen Umständen entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Reisekunden zu tragen.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Ausflüge, Touren, Besichtigungen und Unterhaltungsangebote, die nicht Teil des Reiseprogramms sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko der Reisekunden. 
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Dienstleistungen, die vom Reisekunden direkt gebucht wurden. 
Der Reiseveranstalter wird dem Reisekunden in Schwierigkeiten helfen, indem er ihm nützliche Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularische Unterstützung zur Verfügung stellt oder ihm bei der Durchführung von Ferngesprächen und der Suche nach anderen Reiseleistungen behilflich ist. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Intervention auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Schwierigkeiten des Reisekunden absichtlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
6.2. Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden und Schäden die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

7. Beschwerden
Eventuelle Beschwerden sind direkt an den Hotelbetreiber oder die örtliche Korrespondenzstelle des Reiseveranstalters zu richten. Darüber hinaus muss die Beschwerde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Rückkehr in schriftlicher Form an den Reiseveranstalter geschickt werden. Andernfalls wird sie möglicherweise nicht berücksichtigt.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1. Alle Ansprüche müssen schriftlich und innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend gemacht werden und am Sitz des Reiseveranstalters eingehen. 8.2. Ansprüche des Reisekunden im Zusammenhang mit der Buchung und dem Verlauf der Reise verfallen zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

9. Ausschluss bei Störungen durch den Reisekunden
BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. behält sich das Recht vor, den Vertrag unmittelbar und unverzüglich zu kündigen, wenn der Reisekunde während der Reise schwerwiegende Störungen verursacht und/oder nicht mit dem Busfahrer und/oder dem Reiseleiter und/oder dem Reisebegleiter kooperiert.

10. Pauschalreisen
10.1 Unterstützung
Der Reiseveranstalter muss dem Reiseteilnehmer in Notfällen beistehen, indem er ihm entweder eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten eines Ansprechpartners vor Ort angibt.
10.2. Devisen und Pass-, Visa-Formalitäten
10.2.1. Die Reiseteilnehmer werden gebeten, bei Reisen außerhalb der Mitgliedsländer der Eurozone die verschiedenen Währungen der zu bereisenden Länder mit sich zu führen.
10.2.2. Informationen über die Einreiseformalitäten für reisende Kunden in die Länder, die Teil der Reise sind, sind bei den Reisebüros auf der Grundlage der vom Reiseteilnehmer angegebenen Nationalitäten zu erfragen.
10.2.3. Der Reisekunde ist persönlich für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Der Reisekunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von aktuellen Ausweispapieren und gültigen Papieren für den Grenzübertritt anzutreten. Ist dies nicht der Fall, gehen alle Kosten, die dem Reiseveranstalter aus diesem Grund entstehen, zu Lasten des Reisekunden. Der Kunde wird gebeten, auf die Gültigkeit seines Reisepasses oder Personalausweises zu achten.
10.3. Gepäck
Bei Busreisen darf jeder Reiseteilnehmer einen Koffer und eine Tasche mit sich führen.
10.4. Impfungen und Gesundheitsvorschriften
Der Reisekunde wird gebeten, sich bei seinem Hausarzt oder bei den staatlichen Gesundheitsbehörden über obligatorische oder empfohlene Präventionsmaßnahmen wie Impfungen und Prophylaxe zu informieren. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse des Reisekunden. Vor Reisebeginn muss der Reisekunde die Gültigkeit seiner Europäischen Krankenversicherungskarte überprüfen.
10.5. Spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemielage in Europa 
10.5.1. Für sämtliche Busreisen werden folgende besonderen Maßnahmen verlangt, bevor alle Reiseteilnehmer ab zwölf Jahren in den Bus einsteigen dürfen: Vollständige und gültige Covid-19 Impfung oder Nachweis der Genesung von Covid-19. Die Impf-/Heilungsnachweise werden vor dem Betreten des Busses vom Fahrer über die App COVIDcheck.lu überprüft. Zusätzlich zu den Impf-/Heilungsnachweisen muss der Reiseteilnehmer bei der Dokumentenkontrolle einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.
10.5.2. Im Falle ungültiger Dokumente wird dem Teilnehmer das Einsteigen in den Bus verweigert. Dem Reiseteilnehmer wird in diesem speziellen Fall keine Entschädigung gewährt.
10.5.3. Kann die Reise infolge fehlender persöhnlicher Vorraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. (z.B. fehlende Impfung)
10.5.4. BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. übernimmt keine Haftung für Änderungen und neue Gesundheitsmaßnahmen, die von den zuständigen Behörden des oder der verschiedenen Reiseziele eingeführt werden.

11. Fahrradreisen
11.1. Das Fahrrad muss sich bei Antritt der Reise in einem einwandfreien Zustand befinden. Im Falle einer Panne oder eines technischen Zwischenfalls ist der Reiseteilnehmer allein für seine Ausrüstung verantwortlich. Im Falle eines Defekts der Ausrüstung kann der Reisebegleiter den Reiseteilnehmer auffordern, die Gruppe zu verlassen, wenn der Reiseteilnehmer die Gruppe aufhält. In diesem Fall kann der Reiseteilnehmer keine Rückerstattung von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen.
11.2. Aus logistischen Gründen kann BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen, dass das persönliche Fahrrad des Reiseteilnehmers 24 Stunden vor Reisebeginn an einem der Standorte der Busreisepartner von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. abgestellt wird.
11.3. Der Reiseveranstalter kann verlangen, dass Fahrradtaschen oder andere Zubehörteile entfernt werden, wenn sie das Verladen des Fahrrads in den Anhänger des Buspartners nicht ermöglichen.
11.4. Tandems, Fahrradanhänger, Kindersitze und Lastenfahrräder sind nicht erlaubt.
11.5. Das Tragen eines Helms während dem Fahrradfahren ist Pflicht.
11.6. Zusatz Bikootrip Reisen 
Die folgenden Punkte gelten nur für Bikootrip E-Bike Reisen.
11.6.1. Dem Reiseteilnehmer wird für die Dauer der Reise ein Elektrofahrrad sowie ein Helm zur Verfügung gestellt (Helm auf Anfrage bei Buchung).
11.6.2. Das Elektrofahrrad des Reiseveranstalters ist ein Modell in Einheitsgröße, das für Personen mit einer Körpergröße von mindestens 1,55 m bis maximal 1,90 m geeignet ist. Der Reiseveranstalter verfügt über einige Fahrräder für Personen, die kleiner als 1,55 m sind (Mindestgröße 1,50 m). Diese Fahrräder sind auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit erhältlich.
11.6.3. Der Benutzer erklärt, dass das oder die zur Verfügung gestellten Fahrräder geeignet sind. Zudem hat jeder Reiseteilnehmer auf Anfrage vor der Buchung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit die Möglichkeit, das Fahrrad zu testen.
11.6.4. Der Reiseteilnehmer haftet in vollem Umfang für die ihm zur Verfügung gestellte Ausrüstung. Er verpflichtet sich, sie unter allen Umständen mit Sorgfalt zu benutzen. Das Verleihen oder Untervermieten ist strengstens untersagt. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, der Begleitperson, dem Fahrer und/oder BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. eventuelle Stoßeinwirkungen oder Beschädigungen am Material zu melden.
11.6.5. Es ist nur ein Reiseteilnehmer pro Fahrrad erlaubt (die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht gestattet).
11.6.6. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, das Fahrradschloss zu verschließen, wenn er das Fahrrad auf einer öffentlichen Straße abstellt. Im Falle eines Diebstahls verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, jeden Verlust oder Diebstahl des Fahrrads oder des Zubehörs dem Reiseleiter, dem Fahrer, den Polizeibehörden und/oder BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.zu melden. Es wird eine Kaution von 500,00 € verlangt. Wurde ein Diebstahl durch Fahrlässigkeit des Reiseteilnehmers verursacht (z. B. weil er nicht im Besitz des Schlüssels für das Fahrradschloss war), erhöht sich die Selbstbeteiligung auf das Doppelte (1000,00 €). Bei Diebstahl oder Verlust des Schlüssels für das Fahrradschloss wird eine Selbstbeteiligung von 150,00.- € verlangt.
11.6.7. Der Inhalt der Fahrradtaschen, die dem Reiseteilnehmer auf dem Gepäckträger des Fahrrads zur Verfügung gestellt werden, ist im Falle eines Diebstahls nicht versichert. Der Reiseteilnehmer ist allein für den Inhalt seiner Fahrradtaschen verantwortlich.
11.6.8. Der Reiseteilnehmer kann beantragen, mit seinem eigenen Fahrrad an der Reise teilzunehmen, sofern dieses mit elektrischer Antriebsunterstützung ausgestattet ist.

12. Finanzielle Garantie und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters
Gemäß der luxemburgischen Verbraucherschutzregelung werden die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell von der Mutualité luxembourgeoise du tourisme, société coopérative de caution mutuelle (LBR B63569) mit Sitz in 7, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxemburg, Tel. (+352) 439 444 700, garantiert. Reiseteilnehmer können sich mit dieser Einrichtung oder gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen (Ministère de l'Economie, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Tel. (+352) 247 74 700, E-Mail: travel@eco.etat.lu) falls ihnen aufgrund der Insolvenz von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. oder einem einer Partner Dienstleistungen verweigert werden. Die gewerbliche Haftpflicht von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. wird von der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg S.A. abgedeckt (1, Place de l‘Étoile, L-1479 Luxemburg).

13. Allgemeines
13.1. Alle Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung im Januar 2022. Der Reiseveranstalter haftet nicht für eventuelle Druckfehler.
13.2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Preise, Leistungen und Programme zu ändern; dies gilt auch für Änderungen, die durch eventuelle Druckfehler verursacht werden.
13.3. Der Endpreis für ein Ticket am Zielort kann unterschiedlich hoch sein.
13.4. Die Nichtigkeit einzelner Klauseln hat nicht die grundsätzliche Nichtigkeit des Reisevertrags zur Folge.
13.5. Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Informationen in Broschüren, die von Dritten herausgegeben werden.

14. Verarbeitung personenbezogener Daten
14.1. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen für die Verarbeitung von Daten zu Zwecken, die er selbst bestimmt, einzuhalten. Der Reiseveranstalter ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten insbesondere seiner Kunden sowie potenzieller Kunden oder Partner verantwortlich.
Alle Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie können unter folgender Website eingesehen werden: www.busreesen.lu/mentions-legales/politiqueconfidentialite
14.2. Gemäß dem Gesetz wird der PNR (Passenger Name Record) an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Dieser enthält den Namen des/der jeweiligen Reiseteilnehmer(s), die Reiseroute der Reiseteilnehmer, Kontaktinformationen für mindestens einen der Reiseteilnehmer sowie Ticketinformationen.
15. Zuständiger Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1. Für die abgeschlossenen Verträge gilt das luxemburgische Recht.
15.2. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte im Großherzogtum Luxemburg zuständig.

16. Der Reiseveranstalter:
BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.
2, Avenue de la Gare
L-1610 Luxemburg
Tel : +352 35 65 75 - 204
backoffice@ult-bus.lu
Umsatzsteuer-ID : LU33627331
LBR: 3262943