.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die in dieser Broschüre beschriebenen Leistungen werden Ihnen angeboten von: ULT / Union Luxembourgeoise de Tourisme - BP: 2602 - L-1026 Luxembourg Gare - Nr. TVA Lu 18104620 - Régistre de Commerce C20.

2. Unsere Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung durch den Reiseveranstalter sowie aus den hieraus bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Unsere Gruppenreisen werden, falls nicht anders angegeben, nur durchgeführt wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen erreicht wird. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl werden unsere Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn schriftlich von uns über die Stornierung der Reise informiert. Programmänderungen vorbehalten.

3. Unsere Preise
3.1 Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Leistungen finden Sie in unseren allgemeinen Bedingungen unter „Unsere Leistungen» und in unserer Broschüre.
3.2 Die in unserer Broschüre angegebenen Preise sind Schwankungen (Erhöhungen sowie Minderungen) unterworfen, welche durch folgende Faktoren bedingt sein können:
a) Transportkosten,
b) Flughafensteuern- bzw. Kerosinzuschläge,
c) Gebühren bezüglich der angebotenen Leistungen wie z.B. Ausschiffungs- und Landegebühr
d) Wechselkurse, welche für die jeweilige Reise oder den Aufenthalt anzuwenden sind. 20 Tage vor Abfahrtsdatum kann der im Vertrag angegebene Preis nicht mehr erhöht werden.

4. Aufschiebende Bedingung
Der Reisevertrag tritt erst nach Leistung der unter "Zahlungsbedingungen" erwähnten Anzahlung in Kraft.

5. Zahlungsbedingungen
Bei der Anmeldung sind mindestens 10% des gesamten Reisebetrages als Anzahlung zu leisten. Der volle Betrag der Gesamtsumme muss 8 Tage vor Reisebeginn beglichen werden.

6. Reisedokumentation
Den Kunden wird vor der Abreise eine Reise dokumentation, welche u.a. die Abfahrtzeiten, Zwischen stationen und Angaben bezüglich der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters beinhaltet, mitgeteilt.

7. Abtretung des Vertrages durch den Kunden. Der Kunde ist berechtigt, den durch ihn unterzeichneten Vertrag an eine Person abzutreten, welche alle für die Reise bzw. den Aufenthalt nötigen Vorraussetzungen erfüllt. Dies unter der Bedingung, dass er den Reiseveranstalter spätestens 21 Tage vor Reiseantritt per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung informiert. Der Zedent und der Zessionar sind gegenüber dem Reiseveranstalter solidarisch für die Zahlung des Preises sowie der etwaigen Mehrkosten, welche durch die Abtretung entstehen, haftbar.

8. Rücktritt vom Vertrag
Falls der Vertrag den Besuch einer oder mehrerer Vorstellungen beinhaltet, muss der Kunde den gesamten Kartenpreis entrichten. Falls der Rücktritt vom Vertrag bis 60 Tage vor Reiseantritt erfolgt, so betragen die Kosten 10% des Reisebetrages, bei Rücktritt 59 - 45 Tage vor Reiseantritt 25% vom gesamten Reisebetrag, bei Rücktritt 44-30 Tage vor Reiseantritt 50%, bei Rücktritt 29-15 Tage vor Reiseantritt 80%, ab 14 Tage oder bei Nichterscheinen am Abfahrtsort wird der volle Reisebetrag (100 %) verrechnet. Eintrittskarten sind bei Stornierung nicht rückerstattbar
und werden mit 100% verrechnet. Zusätzlich verrechnet werden die von den an der Reise beteiligten Leistungsträgern (Hotels, Restaurant...) berechneten Unkosten. Die oben angeführte Regelung gilt auch, falls der Kunde nicht zu der angegebenen Zeit am Abfahrtsort erscheint oder wegen unvollständiger Ausweispapiere von der Reise ausgeschlossen wird.

8.1.Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden: Treten Sie innerhalb von 5 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise zugegangen ist. Bei einem späteren Rücktritt vom Reisevertrag wird diesem eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro verrechnet. Falls der Vertrag den Besuch einer oder mehrerer Vorstellungen beinhaltet, muss der Kunde den Kartenpreis entrichten.

8.2. Falls vor Reisebeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein dem Reiseveranstalter gegenüber äusseres Ereignis unmöglich wird, so hat der Kunde, welcher entsprechend informiert wird, das Recht den Vertrag innerhalb von 7 Tagen aufzulösen oder die vom Reiseveranstalter eventuell angebotenen Ersatzleistungen anzunehmen. Sollte sich der Kunde für Auflösung des Vertrages entscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen ohne Aufpreis zurückerstattet. Im sub 8.3 erwähnten Fall hat der Kunde weiterhin die Möglichkeit, sich ohne Aufpreise für eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung, welche ihm vom Reiseveranstalter angeboten wird, zu entscheiden.

Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschiedes. Das oben beschriebene Auflösungs recht besteht des Weiteren im Falle einer Preiserhöhung gemäss Artikel
3.2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Rücktritt durch den Reiseveranstalter nicht durch den Kunden verschuldet ist, werden alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauf lösung an den Kunden zurückgezahlt. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz, wenn der Vertrag vor Abreise aus folgenden Gründen aufgelöst wird:
* Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Kunde wird in diesem Falle schriftlich, innerhalb des im Reisevertrages angegebenen Zeitraums, informiert. (20 Tage vor Reisebeginn)
* Stornierung infolge höherer Gewalt: d.h. infolge anormaler, unvorhersehbarer und gegenüber dem sich da rauf berufenden äusseren Umstände, und welche, die trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten. Die Reservierung über Bedarf gilt nicht als höhere Gewalt.

8.3. Sollte nach einer Abreise eine wesentliche Vertragsleistung nicht erbracht werden können, so wird der Reiseveranstalter, falls dies irgendwie möglich ist, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Im Falle einer höherwertigen Leistung übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten des Aufpreises: im Falle einer Minderleistung wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich vorgesehenen und der erbrachten Leistung erstellt. Im Falle der Unmöglichkeit für den Reiseveranstalter eine Ersatzleistung anzubieten oder falls der Kunde aus einem triftigen Grund die angebotene Ersatzleistung nicht annimmt, hat der Reisever anstalter die Verpflichtung dem Kunden auf Verlangen die für seine Rückkehr notwendigen Beförderungs unter lagen zu beschaffen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht ein, falls es ihm gelingt zu beweisen, dass die Nicht ausführung oder mangelhafte Ausführung der von ihm verlangten Leistungen auf Handlungen des Kunden, auf vorhersehbare und unabwendbare Handlungen eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

9.2. Sollte dem Kunden durch das Nichterfüllen einer der vertraglich festgelegten Leistungen durch den Reiseveranstalter ein nicht zögerlicher Schaden entstehen, kann dessen Schadensersatzanspruch auf keinen Fall den Reisepreis überschreiten. Diese Bestimmung gilt nicht bei arglistiger Täuschung oder schwerem Verschulden, welches mir arglistiger Täuschung gleichzusetzen ist.

10. Verpflichtung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Reise nur im Besitz von gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Neben kosten dem Kunden verrechnet. Der Kunde ist persönlich verantwortlich für die Devisen, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsbestimmungen. Den Vertrag für Visa erledigt der
Reiseverantstalter, jedoch ohne sich bezüglich des Erfolgs der durchgeführten Schritte zu verpflichten. Visakosten werden mit dem Reisepreis erhoben.

11. Ihre Reiseversicherung
In unseren Reisepreisen ist, falls nicht anders vermerkt, keine Reise- und Gepäckversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherung abzuschliessen. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Reisebüro.

12. Wichtige Bemerkung
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen abzuändern. Etwaige Änderungen können nur unter der Bedingung gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, dass sie diesem schriflich vor Vertragsabschluss mitgeteilt wor den sind. Bei Reisen in Zusammenarbeit mit anderen Reiseveranstaltern gelten deren Reisebedingungen.

13. Reiseformalitäten
Für Staatsbürger mit luxemburger Nationalität genügt für die meisten Länder ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. Mitreisende Kinder ohne eigenen Ausweis müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein. Bitte auch die Hinweise in unsere Katalog beachten.

14. Beschwerden
Beschwerden bezüglich einer etwaigen Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung des Vertrages müssen schriftlich und innerhalb eines Zeitraumes von 15 Tagen ab Datum der geplanten Rückkehr eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels).

15. Umbuchung / Änderung:
Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reisebeginn mit der Zustimmung des Reiseveranstalters gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von 40 Euro pro Person umbuchen.

16. Gerichtsstand
Für Klagen sind ausschliesslich die luxemburger Gerichte zuständig. Unseren Kunden stehen die im Gesetz vom 14.06.1994 (portant réglementation des conditions d’exercice des activités relatives à l’organisation et la vente de voyages ou de séjours et portant directive du 13.06.1990 concernant les voyages, vacances et circuits à forfaits) vorgesehenen Garantien zu.

17. Allgemeines
* Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben entsprechen dem Stand der örtlichen Bedingungen und der Wechselkurse bei Drucklegung im August 2007.
* Die französische Fassung der gegenwärtigen Bedingungen ist rechtsbindend.
* Alle mündlichen Vereinbarungen und Einigungen verpflichten die Parteien erst nach schriflicher Bestätigung.
* Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.