1. Die in dieser Broschüre beschriebenen Leistungen werden
Ihnen angeboten von: ULT / Union Luxembourgeoise
de Tourisme - BP: 2602 - L-1026 Luxembourg Gare - Nr.
TVA Lu 18104620 - Régistre de Commerce C20.
2. Unsere Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung durch den Reiseveranstalter
sowie aus den hieraus bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Sonderwünsche bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.
Unsere Gruppenreisen werden, falls nicht anders
angegeben, nur durchgeführt wenn eine Mindestteilnehmerzahl
von 25 Personen erreicht wird. Bei Nichterreichen
der Teilnehmerzahl werden unsere Kunden spätestens
20 Tage vor Reisebeginn schriftlich von uns über die
Stornierung der Reise informiert. Programmänderungen
vorbehalten.
3. Unsere Preise
3.1 Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Leistungen
finden Sie in unseren allgemeinen Bedingungen
unter „Unsere Leistungen» und in unserer Broschüre.
3.2 Die in unserer Broschüre angegebenen Preise sind
Schwankungen (Erhöhungen sowie Minderungen) unterworfen,
welche durch folgende Faktoren bedingt sein
können:
a) Transportkosten,
b) Flughafensteuern- bzw.
Kerosinzuschläge,
c) Gebühren bezüglich der angebotenen
Leistungen wie z.B. Ausschiffungs- und Landegebühr
d) Wechselkurse, welche für die jeweilige Reise oder den
Aufenthalt anzuwenden sind. 20 Tage vor Abfahrtsdatum
kann der im Vertrag angegebene Preis nicht mehr erhöht
werden.
4. Aufschiebende Bedingung
Der Reisevertrag tritt erst nach Leistung der unter "Zahlungsbedingungen" erwähnten Anzahlung in Kraft.
5. Zahlungsbedingungen
Bei der Anmeldung sind mindestens 10% des gesamten
Reisebetrages als Anzahlung zu leisten. Der volle Betrag
der Gesamtsumme muss 8 Tage vor Reisebeginn beglichen
werden.
6. Reisedokumentation
Den Kunden wird vor der Abreise eine Reise dokumentation,
welche u.a. die Abfahrtzeiten, Zwischen stationen
und Angaben bezüglich der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters
beinhaltet, mitgeteilt.
7. Abtretung des Vertrages durch den Kunden. Der Kunde
ist berechtigt, den durch ihn unterzeichneten Vertrag an
eine Person abzutreten, welche alle für die Reise bzw. den
Aufenthalt nötigen Vorraussetzungen erfüllt. Dies unter
der Bedingung, dass er den Reiseveranstalter spätestens
21 Tage vor Reiseantritt per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung
informiert. Der Zedent und der Zessionar
sind gegenüber dem Reiseveranstalter solidarisch für
die Zahlung des Preises sowie der etwaigen Mehrkosten,
welche durch die Abtretung entstehen, haftbar.
8. Rücktritt vom Vertrag
Falls der Vertrag den Besuch einer oder mehrerer Vorstellungen
beinhaltet, muss der Kunde den gesamten Kartenpreis
entrichten. Falls der Rücktritt vom Vertrag bis 60
Tage vor Reiseantritt erfolgt, so betragen die Kosten 10%
des Reisebetrages, bei Rücktritt 59 - 45 Tage vor Reiseantritt
25% vom gesamten Reisebetrag, bei Rücktritt 44-30
Tage vor Reiseantritt 50%, bei Rücktritt 29-15 Tage vor
Reiseantritt 80%, ab 14 Tage oder bei Nichterscheinen
am Abfahrtsort wird der volle Reisebetrag (100 %) verrechnet.
Eintrittskarten sind bei Stornierung nicht rückerstattbar
und werden mit 100% verrechnet. Zusätzlich
verrechnet werden die von den an der Reise beteiligten
Leistungsträgern (Hotels, Restaurant...) berechneten Unkosten.
Die oben angeführte Regelung gilt auch, falls der
Kunde nicht zu der angegebenen Zeit am Abfahrtsort erscheint
oder wegen unvollständiger Ausweispapiere von
der Reise ausgeschlossen wird.
8.1.Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden: Treten
Sie innerhalb von 5 Tagen nach Reiseanmeldung zurück,
erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung
Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise zugegangen
ist. Bei einem späteren Rücktritt vom Reisevertrag
wird diesem eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro verrechnet.
Falls der Vertrag den Besuch einer oder mehrerer
Vorstellungen beinhaltet, muss der Kunde den Kartenpreis
entrichten.
8.2. Falls vor Reisebeginn eine wesentliche Vertragsleistung
durch ein dem Reiseveranstalter gegenüber äusseres Ereignis
unmöglich wird, so hat der Kunde, welcher entsprechend
informiert wird, das Recht den Vertrag innerhalb
von 7 Tagen aufzulösen oder die vom Reiseveranstalter
eventuell angebotenen Ersatzleistungen anzunehmen. Sollte
sich der Kunde für Auflösung des Vertrages entscheiden,
werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb
eines Zeitraums von 10 Tagen ohne Aufpreis zurückerstattet.
Im sub 8.3 erwähnten Fall hat der Kunde weiterhin
die Möglichkeit, sich ohne Aufpreise für eine gleiche oder
höherwertige Ersatzleistung, welche ihm vom Reiseveranstalter
angeboten wird, zu entscheiden.
Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Kunde
Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschiedes. Das
oben beschriebene Auflösungs recht besteht des Weiteren
im Falle einer Preiserhöhung gemäss Artikel
3.2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor
Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Rücktritt
durch den Reiseveranstalter nicht durch den Kunden
verschuldet ist, werden alle geleisteten Zahlungen innerhalb
von 10 Tagen ab Vertragsauf lösung an den Kunden
zurückgezahlt. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz,
wenn der Vertrag vor Abreise aus folgenden Gründen
aufgelöst wird:
* Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Kunde
wird in diesem Falle schriftlich, innerhalb des im Reisevertrages
angegebenen Zeitraums, informiert. (20 Tage vor
Reisebeginn)
* Stornierung infolge höherer Gewalt: d.h. infolge anormaler,
unvorhersehbarer und gegenüber dem sich da rauf
berufenden äusseren Umstände, und welche, die trotz
aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten.
Die Reservierung über Bedarf gilt nicht als höhere
Gewalt.
8.3. Sollte nach einer Abreise eine wesentliche Vertragsleistung
nicht erbracht werden können, so wird der Reiseveranstalter,
falls dies irgendwie möglich ist, eine zumindest
gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Im Falle einer
höherwertigen Leistung übernimmt der Reiseveranstalter
die Kosten des Aufpreises: im Falle einer Minderleistung
wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich vorgesehenen
und der erbrachten Leistung erstellt. Im Falle
der Unmöglichkeit für den Reiseveranstalter eine Ersatzleistung
anzubieten oder falls der Kunde aus einem triftigen
Grund die angebotene Ersatzleistung nicht annimmt,
hat der Reisever anstalter die Verpflichtung dem Kunden
auf Verlangen die für seine Rückkehr notwendigen Beförderungs
unter lagen zu beschaffen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht ein, falls
es ihm gelingt zu beweisen, dass die Nicht ausführung
oder mangelhafte Ausführung der von ihm verlangten
Leistungen auf Handlungen des Kunden, auf vorhersehbare
und unabwendbare Handlungen eines Dritten oder
auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
9.2. Sollte dem Kunden durch das Nichterfüllen einer der
vertraglich festgelegten Leistungen durch den Reiseveranstalter
ein nicht zögerlicher Schaden entstehen, kann
dessen Schadensersatzanspruch auf keinen Fall den Reisepreis überschreiten. Diese Bestimmung gilt nicht bei arglistiger
Täuschung oder schwerem Verschulden, welches mir
arglistiger Täuschung gleichzusetzen ist.
10. Verpflichtung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Reise nur im Besitz von
gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren
anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle
dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Neben kosten
dem Kunden verrechnet. Der Kunde ist persönlich
verantwortlich für die Devisen, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsbestimmungen.
Den Vertrag für Visa erledigt der
Reiseverantstalter, jedoch ohne sich bezüglich des Erfolgs
der durchgeführten Schritte zu verpflichten. Visakosten
werden mit dem Reisepreis erhoben.
11. Ihre Reiseversicherung
In unseren Reisepreisen ist, falls nicht anders vermerkt,
keine Reise- und Gepäckversicherung enthalten. Wir
empfehlen Ihnen eine Versicherung abzuschliessen. Bitte
informieren Sie sich in Ihrem Reisebüro.
12. Wichtige Bemerkung
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden
allgemeinen Bedingungen abzuändern. Etwaige Änderungen können nur unter der Bedingung gegenüber
dem Kunden geltend gemacht werden, dass sie diesem
schriflich vor Vertragsabschluss mitgeteilt wor den sind.
Bei Reisen in Zusammenarbeit mit anderen Reiseveranstaltern
gelten deren Reisebedingungen.
13. Reiseformalitäten
Für Staatsbürger mit luxemburger Nationalität genügt
für die meisten Länder ein gültiger Personalausweis oder
ein gültiger Reisepass. Mitreisende Kinder ohne eigenen
Ausweis müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein.
Bitte auch die Hinweise in unsere Katalog beachten.
14. Beschwerden
Beschwerden bezüglich einer etwaigen Nichtausführung
oder mangelhafter Ausführung des Vertrages müssen
schriftlich und innerhalb eines Zeitraumes von 15 Tagen
ab Datum der geplanten Rückkehr eingereicht werden
(es gilt das Datum des Poststempels).
15. Umbuchung / Änderung:
Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reisebeginn mit der
Zustimmung des Reiseveranstalters gegen Zahlung einer
Umbuchungsgebühr von 40 Euro pro Person umbuchen.
16. Gerichtsstand
Für Klagen sind ausschliesslich die luxemburger Gerichte
zuständig. Unseren Kunden stehen die im Gesetz vom
14.06.1994 (portant réglementation des conditions
d’exercice des activités relatives à l’organisation et la
vente de voyages ou de séjours et portant directive du
13.06.1990 concernant les voyages, vacances et circuits à
forfaits) vorgesehenen Garantien zu.
17. Allgemeines
* Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben entsprechen
dem Stand der örtlichen Bedingungen und der
Wechselkurse bei Drucklegung im August 2007.
* Die französische Fassung der gegenwärtigen Bedingungen
ist rechtsbindend.
* Alle mündlichen Vereinbarungen und Einigungen verpflichten
die Parteien erst nach schriflicher Bestätigung.
* Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.